Drohnen-Verordnung
Mit 2021 ergeben sich Änderungen bei der Verordnung für Fluggeräte, ein EU-Drohnen-Verordnung tritt in Kraft:
Die neue EU Regelung für Drohnen
Entsprechend dieser EU Regelung für Drohnen besteht für Modellflieger eine Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 wenn die Drohnen eine Kamera oder Sensor zur Aufzeichnung von personenbezogenen Daten hat. Des weitern ist seit dem 31.12.2020 und einem Startgewicht des Flugmodells von über 250gr ein LBA-Kompetenznachweis notwendig. Wie das funktioniert habe ich versucht auf der Seite EU-Drohnenverordnung zusammenzustellen.
Hier der entsprechende die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 DER KOMMISSION vom 12. März 2019

